Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Das  Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen  (  BEV  ) ist in Österreich Zustand für sterben Amtlichen Vermessung und ist das nationale Metrologieinstitut .

Aufgaben

Sein Aufgabenbereich umfasst folgende Gegenstände:

  • Führung des Grundstückskatasters in Österreich : Der Kataster ist die Planmäßige Darstellung Sämtlicher Grundstücke in Österreich und Liechtenstein in Digital Form Vor. Es dient als Beitrag zum Element zum Grundbuch .
  • Schaffung und Erhaltung des amtlichen Vermessungspunkte (Lage- und Höhenfestpunkte) Lagefestpunkte , sterben als ausgangspunkt für Grundstücksvermessungen Diens, Müssen im besiedelten Gebiet in Abstand von ETWA 700 bis 1200 m verfügbar sein.
  • Betrieb GPS- Satellitenpositionierungsservice Austrian Positioning Service (APOS)
  • Führung des Digitalen Landschafts- und Geländehöhenmodells und der Namensdatenbank  GEONAM Österreich
  • Erstellung der amtlichen österreichischen Landkarten : folgende Kartenwerke werden erstellt und laufend weitergeführt:
    • Österreichische Karte  1: 50.000 (OK 50, und in Vergrößerung 1: 25.000), 1: 200000 (OK 200), 1: 500000
    • Orthophotos und Luftbildkarten
Diese Landkarten wurden in die Angetriebene Form Angeboten (mit Wegmarkierungen oder mit Straßenaufdruck) aufgenommen. In digitaler Form können Sie Compact Disc und Internet verwenden .
  • Vermessungs- und Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der Staatsgrenze
  • Führung des  Nationalen Metrologieinstituts  (NMI), Welches Mess Normal – Kirchliches SI-Einheitensystem zur Verfügung stellt.
  • Physikalisch-technischer Prüfdienst Technische Dienste Durchführung von Kalibrierungen und Prüfungen von Messgeräten des Anschlusses und der Nationalen Normalen.

Zur Durchführung der Aufgaben in der Nähe der zentralen Einrichtungen in Wien Außenstellen in Ganz Österreich. Diese wurden als Vermessungsämter bzw. Eich- und Vermessungsämter oder Informationszentren (nur für Parteiverkehr, Auskunftsgewinnung) geführt.

Gesetzliche Grundlagen

Grundlagen für die Arbeit des BEV Bild folgende Gesetze :

  • Art. 10. Bundes-Verfassungsgesetz : Bundeskompetenz für Grenzvermarkung, Vermessungswesen, Maße und Gewichte.
  • § 845 ff. Allgemeines bürgernische Gesetzbuches : Regeln der Festlegung von Grundstücksgrenzen
  • Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Bodenschätzungsgesetz
  • Liegenschaftsteilungsgesetz
  • Staatsgrenzgesetz
  • Vermessungsgesetz
  • Vermessungsverordnung
  • Vermessungsgebührenverordnung
  • Maß- und Eichgesetz

In addition is also in other Zahlreiche Gesetz Bestimmung über das Vermessungswesen ( Forstgesetz , Bodenschätzungsgesetz etc.) und über eichrechtliche Belanger (Zeitzählgesetz, Fertigpackungsverordnung usw.)

Weblinks

Commons: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • digitale Österreichkarte
  • BEV
  • Mess- und Eichwesen am BEV

Einzelstunden

  1. Hochspringen↑ Franziszeische (2.) Landesaufnahme des Kaiserthums Österreichs

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